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1. Was ist eine Offene Ganztagesschule?
Unmittelbar im Anschluss an den Vormittagsunterricht bietet das LTG mit der Offenen Ganztagesschule von Montag bis Donnerstag jeweils von 12.10 – 15.10 Uhr ein verlässliches Betreuungs- und Bildungsangebot für SchülerInnen ab der 5. Jahrgangsstufe.
Dieses Angebot wird von 3 Säulen getragen:
Organisiert und betreut wird die Offene Ganztagesschule von einem pädagogischen Team des Förder- und Freundeskreises und der Schulleitung des Ludwig-Thoma-Gymnasiums.
2. Was kostet die Offene Ganztagesschule?
Die Kosten für die OGTS werden von der Regierung von Oberbayern getragen. Die Eltern müssen nur die Kosten für das Mittagessen in Höhe von 4,20 Euro selbst übernehmen. Bei Bedarf und Berechtigung kann beim Jobcenter ein Antrag auf eine Übernahme der Kosten für das Mittagessen beantragt werden.
3. Wie oft darf/kann man die Offene Ganztagesschule besuchen?
Die Teilnahme an der OGTS muss an mindestens 2 Tagen und kann höchstens an 4 Tagen (Montag-Donnerstag) erfolgen. Der Nachmittagsunterricht wird berücksichtigt!
4. Ist die Teilnahme verbindlich?
Ja, die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr verbindlich. Nur in Ausnahmesituationen kann ein schriftlicher Antrag auf Befreiung gestellt werden. Tagesabmeldungen/Entschuldigungen müssen stets schriftlich und 2 Tage vorher über das Sekretariat erfolgen. Die Offene Ganztagesschule ist eine schulische Veranstaltung, es gelten die allgemeinen Regeln des LTG.
Für den Fall, dass Ihr Kind mal nicht kommen kann…
Gelegentlich finden zur Zeit der OGTS Tutorennachmittage, Schullandheimaufenthalte bzw. weitere schulische Veranstaltungen statt. Wir bitten Sie, den Betreuern der OGTS über unser Sekretariat schriftlich mitzuteilen, wenn Ihr Kind an einem Tutorennachmittag teilnimmt. Ganz wichtig ist, ob ein Mittagessen einzuplanen ist. Nach Tutorennachmittagen ist eine Rückkehr zur OGTS Pflicht.
Für die Planung der OGTS ist folgendes sehr wichtig:
Wenn Sie Ihr Kind am Morgen krankmelden, weisen Sie bitte das Sekretariat ausdrücklich darauf hin, an welchen Tagen Ihr Kind nicht an der OGTS teilnehmen wird. Auch im Falle eines plötzlichen Erkrankens während des Schultages oder einer Befreiung sollten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Kind nicht an der OGTS teilnehmen kann. Für Krankmeldungen und Befreiungen ist in jedem Fall zuerst die Schule, das Sekretariat zuständig.